Herzlich Willkommen bei der
Tennisabteilung des FSV Deufringen 1947 e.V.

Die Tennisplätze sind seit dem 01. Mai 2021 unter der jeweils aktuell gültigen Corona-Verordnung wieder nutzbar.

Hygienekonzept der Tennisabteilung des FSV Deufringen 1947 e.V.

  1.  Grundsätzlich gilt der Abstand von mind. 1,5 Meter zur nächsten Person!
  2.  In den Toilettenräumen darf sich immer nur jeweils eine Person aufhalten. 
  3.  Im gesamten Gebäude gilt das Einbahnstraßenprinzip! Entsprechende Markierungen wurden angebracht.
  4.  Nach Verlassen der Toilettenräume kann man durch die Haupteingangstür das Gebäude verlassen. Wenn bereits wartende Personen vor den Toilettenräumen stehen, ist   das Gebäude entsprechend den Markierungen zu verlassen. Die Laufwege gelten auch bei Benutzung der Umkleideräume.
  5.  Die Corona-Beauftragten sind Nico Dannecker und Marius Schneider. Die Corona-Beauftragten werden die Einhaltung der Hygienevorschriften kontrollieren und bei   Missachtung auf die Einhaltung der Vorgaben hinweisen.
  6.  Alle Spielpaarungen, Gästespieler und Trainingsteilnehmer sind im Buchungssystem zu dokumentieren, um im Bedarfsfall eine lückenlose Infektionskette vorweisen zu können.
  7.  Die Nutzung der Terrasse (vorerst noch nicht im Haus) ist vorrangig für Tennisspieler erlaubt, die in unmittelbarer Zeitnähe Tennis spielen werden oder gespielt haben.
  8.  Es werden nur Flaschengetränke ausgegeben. Die Nutzung von Hausinternen Gläser und Geschirr ist aus Desinfektionsgründen weiterhin untersagt!
  9.  Begleitpersonen, z.B. Eltern von Tennisspielenden Kindern und Besucher, die nicht im elektronischen Buchungssystem erfasst sind, haben sich mit den an der Theke im   Aufenthaltsraum ausliegenden Kärtchen mit Vor-/Nachname, Adresse oder Telefonnummer, Ankunftszeit/-datum zu registrieren. Die Kärtchen sind in den Briefkasten „Nachricht an die Abteilungsleitung“ an der Theke oder im Eingangsbereich einzuwerfen.
  10.  Mit Abgabe der Kontaktdaten wird der Datenschutzerklärung Corona zugestimmt. Ohne Abgabe der Kontaktdaten ist kein Aufenthalt auf der Anlage bzw. Terrasse gestattet.
  11.  Pro Tisch dürfen nur max. 10 Personen aus 3 Haushalte sitzen. Nicht mitgezählt werden von einer Corona Erkrankung genesene und vollständig geimpfte Personen nach §5 Abs.   2&3 Corona VO vom 21.06.2021, sowie Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
  12.  Tische sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mind. 1,5m zwischen den Personen von verschiedenen Tischen gewähr-leistet ist.
  13.  An jedem Tisch liegen Desinfektionstücher zur Desinfektion der Stühle und Tische aus, ein Mülleimer steht dafür bereit. Vor benutzen der Stühle und Tische sind diese   selbstständig zu desinfizieren.